Energieaudit (DIN EN 16247)
Wußten Sie schon? Seit dem 22. April 2015 sind alle großen Unternehmen sowie mit diesen mehrheitlich verbundene KMUs gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Als große Unternehmen (Nicht-KMUs) gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Bilanzsumme größer 43 Mio. €.